Vertragsunterlagen
Stand: 5. Juni 2026
Dienstleistungsvertrag · Werkvertrag · Auftragsverarbeitung (AVV)
Die Beauftragung erfolgt je nach Auftrag über einen individuellen Dienstvertrag oder Werkvertrag. Bei Zugriff auf personenbezogene Daten wird zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
Anschrift: Speckstraße 67, 76744 Wörth am Rhein, Deutschland
E-Mail: dennis@fabian-digital-services.de
Webseite: https://fabian-digital-services.de/
USt-IdNr.: DE366258394
Statt allgemeiner Geschäftsbedingungen arbeitet Fabian Digital Services mit klaren, auf den jeweiligen Auftrag zugeschnittenen Verträgen. Das schafft für beide Seiten Transparenz: Vor der Beauftragung ist eindeutig geregelt, welche Leistung geschuldet ist, wie abgerechnet wird und welche Rechte und Pflichten gelten. Maßgeblich ist immer die individuell vereinbarte und bei Vertragsschluss übermittelte Fassung.
01Welcher Vertrag gilt für welchen Auftrag?
Welcher Vertrag zum Einsatz kommt, richtet sich nach der Art der Leistung: Laufende oder aufwandsbezogene Unterstützung wird als Dienstvertrag geschlossen, ein klar abgrenzbares, abnahmefähiges Ergebnis als Werkvertrag. Im Angebot bzw. Leistungsblatt ist jeweils festgehalten, welcher Vertrag gilt.
Dienstleistungsvertrag
Für laufende und aufwandsbezogene Leistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten – nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder ein festes Ergebnis.
Dienstvertrag als PDFWerk- / Projektvertrag
Für Projekte mit konkret vereinbartem Ergebnis. Geschuldet ist das abnahmefähige Arbeitsergebnis inklusive Abnahme – mit klarem Leistungsumfang und vereinbarten Korrekturrunden.
Werkvertrag als PDF02Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Sobald für einen geschäftlichen Auftrag personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden oder ein Zugriff auf solche Daten besteht – etwa Kontaktformular-Einträge, Kundenlisten oder Daten in einem WordPress-System – schließen die Parteien vor dem Datenzugriff zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Er ergänzt den Dienst- bzw. Werkvertrag und geht für Fragen der Auftragsverarbeitung dessen allgemeinen Regelungen vor.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 28 DSGVO – inklusive technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), Unterauftragsverarbeitern, Weisungen und Löschung. Wird nur geschlossen, wenn für den Auftrag tatsächlich ein Datenzugriff erforderlich ist.
AVV als PDF03So läuft die Beauftragung ab
- Unverbindliche AnfrageÜber das Kontaktformular oder per E-Mail. Eine Anfrage ist kostenlos und noch kein Vertrag.
- Angebot & LeistungsblattSie erhalten ein konkretes Angebot mit beschriebenem Leistungsumfang, Preis und – je nach Auftrag – dem passenden Dienst- oder Werkvertrag.
- VertragMit der Beauftragung gilt der jeweilige Dienstleistungs- oder Werkvertrag in der vereinbarten Fassung.
- AVV bei personenbezogenen DatenIst ein Zugriff auf personenbezogene Daten erforderlich, wird vor Beginn zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
- UmsetzungErst danach beginnt die Umsetzung – bei Verbrauchern unter Beachtung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
Verbraucher & Widerrufsrecht: Wird ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular. Beides ist Bestandteil des jeweiligen Dienst- bzw. Werkvertrags.
04Hinweise & Geltung
- Maßgeblich ist die jeweils individuell vereinbarte und bei Vertragsschluss übermittelte Fassung des Vertrags. Die hier verlinkten PDF-Muster dienen der Vorab-Transparenz.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Leistungsblatt haben Vorrang vor dem allgemeinen Vertragstext.
- Fabian Digital Services erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und erstellt keine rechtssicheren Impressums-, Datenschutz- oder Vertragstexte für Kundenprojekte.
- Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung. Pflichtangaben finden Sie im Impressum.
Die Verträge stehen als PDF zur Vorab-Ansicht bereit: Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag und Auftragsverarbeitungsvertrag. Stand der Muster: 5. Juni 2026.